HEILPRAKTIKER & SELBSTÄNDIGE GEWERBETÄTIGKEIT

1. Doppelberuf Heilpraktiker und Physiotherapeut

Gelegentlich kommt es vor, dass ein ausgebildeter Physiotherapeut mit eigener Praxis noch eine Zusatzausbildung zum Heilpraktiker absolviert hat. Er behandelt zwar hauptsächlich nach Schulmedizin und verdient seinen Unterhalt mit der Bearbeitung klassischer Rezepte. Aber zu seinem Patientenstamm gehören auch Personen, die eine alternative Therapie ausprobieren möchten, weil die klassische Medizin nicht hilft. Deshalb benötigt er eine separate Preisliste, um seine Leistungen als Heilpraktiker abrechnen zu können.

Man kann in PraxiFix einen zweiten Mandanten freischalten. Der erste Mandant deckt alle Tätigkeiten der Physiopraxis und damit der klassischen Medizin ab. Mit dem zweiten Mandanten wird eine zusätzliche Preisliste angelegt, die alternative Leistungen erfasst. Jeder Mandant kann seinen eigenen Brief- und Rechnungskopf gestalten. Das ermöglicht die nahtlose Verwendung von PraxiFixTM als Abrechnungsprogramm auch für Heilpraktiker.

2. Gewerbsmäßige Nebentätigkeit

Es gibt Praxisinhaber, die zusätzlich zu ihrer medizinischen Tätigkeit auch noch freiberuflich arbeiten. Das könnte zum Beispiel ein angemeldetes Gewerbe im Handelsregister sein. Sie könnten Produkte verkaufen, Trainingskurse außerhalb der Praxis anbieten, die nicht per Rezept verordnet werden können.

In solchen Fällen schalten Sie einen zweiten oder dritten Mandanten frei, der diese Nebentätigkeiten abdeckt. PraxiFix bietet die Möglichkeit, frei konfigurierbare Preislisten mit beliebigen Inhalten anzulegen. Die Anzahl der Preislisten pro Mandant ist unbegrenzt. Sie können bis zu neun Mandanten in unserer Software freischalten und für unterschiedlichste Zwecke nutzen. 

Ihre Preise als Gewerbetreibender können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (UMS) sein. Alle Preislisten weisen Umsatzsteuer aus. Jeder Artikel besitzt ein Umsatzsteuerfeld. Eine Rechnung, die aus solchen Artikeln besteht, nennen wir eine Vertriebsrechnung. In jeder Vertriebsrechnung wird die Umsatzsteuer für jeden Artikel einzeln ausgewiesen und am Ende der Auflistung zu einem Umsatzsteuer-Endbetrag addiert. 

Mit PraxiFix können umsatzsteuerfreie medizinische Leistungen (auf der Basis von Rezepten) von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (aus Gewerbetätigkeit) streng voneinander getrennt werden. Sie laufen daher nicht Gefahr, dass das Finanzamt später Gewerbe- und Umsatzsteuer auf Ihre medizinischen Dienstleistungen nachfordert, weil es zu einer Vermischung beider Tätigkeiten gekommen ist. Von einer solchen Vermischung geht das Finanzamt in der Regel immer dann aus, wenn sich medizinische und gewerbliche Tätigkeiten in denselben Geschäftsräumen abspielen. Dann werden alle Leistungen als umsatzsteuerpflichtige Gewerbetätigkeit eingestuft und müssen in der Regel nachversteuert werden.

Fachbericht: Heilpraktiker & Selbständige Gewerbetätigkeit


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