NEBENMODUL: TARIFGRUPPEN

1. Aufgaben

Unter einer Tarifgruppe verstehen wir eine medizinische Preisliste. Jede Preisliste hat einen Ausgabestand, eine Laufzeit und damit ein Gültigkeitsende. Jede medizinische Preisliste umfasst eine Reihe von berufsspezifischen Leistungen. Jede abrechnungsfähige Leistung wird durch eine Heilmittelpositionsnummer identifiziert. Es existiert ein bundeseinheitliches Verzeichnis für alle gültigen Positionsnummern. Sämtliche medizinischen Preislisten dürfen nur gültige Positionsnummern verwenden.

1.1 Heilmittelpositionsnummern

Im deutschen Gesundheitswesen besteht eine Heilmittelpositionsnummer aus einer eindeutigen, fünfstelligen Zahl. Die erste Ziffer dieser Zahl gibt an, auf welche Berufsgruppe sich die Heilmittelpositionsnummer bezieht. Hier kommt eine Zuordnung der ersten Ziffer zur jeweiligen Berufsgruppe:

Erste Ziffer


Berufsgruppe


1

Masseur, Medizinischer Bademeister

2

Physiotherapeut, Krankengymnast

3

Logopädie, Sprachtherapeut, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer

4

Sonstiger Sprachtherapeut

5

Ergotherapeut

6

Heilmittel im Krankenhaus

7

Podologen

8

Leistungserbringer ambulanter Vorsorge und Versorgungsleistungen in anerkannten Kurorten

9

Sonstige Leistungserbringer

Die Restlichen vier Ziffern dienen zu Identifikation der medizinischen Leistung.

1.2 Preisänderungen

In unregelmäßigen Abständen werden Preise für medizinische Leistungen angehoben. Diese Tatsache ist prinzipiell positiv, denn die Kosten zur Unterhaltung einer Praxis steigen auch: Mieten, Nebenkosten und Gehälter. Deshalb ist es richtig, wenn eine jährliche Anpassung von Preisen für medizinische Leistungen stattfindet. 

Aber manchmal werden die Preise auch nur für einen kurzen Zeitraum von wenigen Monaten angehoben und dann wieder abgesenkt, entweder auf den vorherigen Stand oder auf ein neues Preisniveau irgendwo dazwischen. Die Krankenkassen verursachen durch dieses Auf und Ab von Preisen bei den Therapeuten viel unnötige Arbeit, denn an den strukturellen Problemen im Gesundheitswesen ändert sich dadurch nichts.

1.3 Splitting von Rezepten

Wenn ein Rezept in einer Preisperiode A vom Therapeuten erfasst wird und während der Abarbeitung dieses Rezepts eine Preisänderung B in Kraft tritt, müssen Rezepte gesplittet werden. Alle Behandlungsleistungen, die während der Preisperiode A geleistet wurden, müssen nach diesen Preisen A abgerechnet werden. Die restlichen Behandlungen werden nach den Tarifen der Preisperiode B abgerechnet. Dieses Aufteilen von Preisen innerhalb eines Rezepts nennen wir das Splitting von Rezepten.

Bei der Beschreibung des Moduls zur Rezepterfassung gehen wir auf das Splitting ein. 

1.4 Anforderungen an die Struktur von Tarifgruppen in PraxiFix

Aus den genannten Umständen ergeben sich eine Reihe von Anforderungen, die bei der Gestaltung der Tarifgruppen zu beachten sind. Unsere Kunden schätzen es sehr, dass wir dieses Modul mit größter Sorgfalt und Umsicht gestaltet haben.

  • Jede der o.g. Berufsgruppen benötigt ihr eigenes Preisschema. Es darf deshalb keine Vermischung von Heilmittelpositionsnummern für mehrere Berufsgruppen geben.
  • Die Anzahl der Tarifgruppen pro Berufsgruppe ist prinzipiell unendlich, darf also nicht begrenzt oder eingeschränkt sein.
  • Um Tipparbeit zu sparen, wenn eine Preisänderung eintritt, muss es eine Funktion geben, die eine komplette Preisgruppe dupliziert. Dann kann sich der Therapeut darauf beschränken, in das Duplikat die neuen Preise und Zuzahlungsbeträge einzutragen.
  • Es muss möglich sein, Tarifgruppen auf die unterschiedlichen Kassensysteme einzustellen und wiederzuverwenden.

Es existieren in der Standardkonfiguration folgende Tariftypen:

Tariftypen


Erklärungen


Beihilfepatienten

Das sind Beamte mit einer privilegierten Krankenversicherung, die einer privaten Krankenversicherung entspricht. Sie bezahlen keine Zuzahlung, müssen medizinische Rechnungen zunächst selbst bezahlen und erhalten eine Kostenerstattung. 

Diese Regelungen gelten für Bundes- und Landesbeamte, sowohl während ihrer Dienstzeit als auch i der Verrentung (Bezug von Pension).

Auch Soldaten werden als Beihilfepatienten versichert.

Beihilfepatienten sind von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit.


Privatpatienten

Sie erhalten ein medizinisches Privatrezept, bezahlen die Rechnung zunächst selbst und erhalten dann eine Kostenerstattung von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Etwa 40 Private Krankenkassen kämpfen um Kunden und um den Erhalt ihrer Pfründe.


Selbstzahler

Ein Selbstzahler wird ohne Verordnung behandelt. Häufige Behandlungen sind Massagen und Fango, was die Krankenkasse nicht mehr bezahlen will oder wofür der Arzt kein neues Rezept ausstellen will (oder ausstellen darf). 


Unfallpatienten

Bei Arbeitsunfällen haftet die Berufsgenossenschaft (BG) für alle Behandlungskosten. Der Unfallarzt stellt ein BG-Rezept aus. Der Unfallpatient ist von Zuzahlungen und sämtlichen anderen Kosten befreit. Der Therapeut schreibt eine Art Privatrechnung und schickt sie direkt mit dem BG-Rezept an die Berufsgenossenschaft.


GKV-Patienten

Patienten, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden, müssen eine 10%ige Zuzahlung leisten und zusätzlich noch 10€ pro ausgestelltem Heilmittelrezept.

Es gibt unterschiedliche Kassenarten: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaftskrankenkasse (KN) und mehrere große Ersatzkrankenkassen (VdAK) wie die Techniker KK und die Barmer GEK.


Diese Vielfalt und das damit verbundene Wirwarr verdeutlichen den Zustand einer großen Unordnung und erschreckenden Ineffizienz im deutschen Gesundheitswesen. Die Politik im Deutschen Bundestag versagt seit Jahrzehnten, eine einheitliche und gerechte Bürgerversicherung für alle Deutschen einzuführen.

Zu den Anforderungen an die Tarifgruppen-Verwaltung in PraxiFix gehört, dass es klare Regeln und Zuordnungen zwischen Preissystem und Patientengruppen geben muss, um die geschilderte Vielfalt verwaltungstechnisch in den Griff zu bekommen.

2. Registerkarten

2.1 Registerkarte [Übersicht]

So sieht das Modul zu den Tarifgruppen in PraxiFix aus:



[Abb. 1509-01]: Tarifgruppen in tabellarischer Übersicht

Wir zeigen exemplarisch den UNI-Tarif der GKV gültig seit 01.07.2025. Der UNI-Tarif bezeichnet den Universaltarif, um das Preissystem der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu charakterisieren. Die GKVen sind vom Gesetzgeber gezwungen worden, ein- und dasselbe Vergütungssystem zu verwenden. Der abgebildete UNI-Tarif gilt für Physiotherapeuten. Deshalb beginnen alle Heilmittelpositionsnummern in der zweiten Spalte von links mit der Überschrift Positions-Nr. mit einer führenden Zwei. 

Die Physiotherapiepraxis, zu der diese Tarifgruppe gehört, ist in PraxiFix als Mandant #3 freigeschaltet worden. Deshalb zeigt die Tarif-Nr. im ersten Feld oben links eine Drei. Der Tarifschlüssel lautet 3/1003-TG. Es handelt sich hier also die dritte Tarifgruppe für Mandant #3.

2.2 Merkmale der Tarifgruppen

Jeder Tarifgruppe ist ein eindeutiger Schlüssel zugeordnet.

Jede Tarifgruppe gehört zu einem freigeschalteten Mandanten.

Jede Tarifgruppe ist einem Tariftyp zugeordnet.

Jede Tarifgruppe hat eine Gültigkeit: entweder ist das Preissystem gültig und anzuwenden oder es ist ungültig und durch ein neues Preissystem ersetzt worden. Ungültige Tarifgruppen werden in Auswahllisten nicht mehr angezeigt.

Jeder Tarifgruppe wird eine Laufzeit zugeordnet, die durch ein Startdatum und ein Endedatum festgelegt wird.

Jeder Tarifgruppe kann eine unbegrenzte Anzahl von Anwendungen zugeordnet werden, die in der obigen Abbildung in der linken Spalte zu sehen sind.

Jede Tarifgruppe verfügt über ein Beschreibungsfeld, um Ursprung, Wirksamkeit und gesetzliche Anforderungen zu vermerken.

2.3 Merkmale der Anwendungen

Jede Anwendung wird durch einen eindeutigen Namen, also eine Bezeichnung charakterisiert, die maximal 40 Zeichen umfassen darf.

Jeder Anwendung wird genau eine Heilmittelpositionsnummer zugeordnet.

Jede Anwendung wird durch einen Einzelpreis, durch einen prozentualen Selbstbehalt und durch einen pauschalen Eigenanteil beschrieben.

Im Hinblick auf das Provisionsmodell von PraxiFix in der Entgeltabrechnung für Mitarbeiter wird jede Anwendung durch eine Einstufung als Aktiv-, Passiv- oder Hausbesuchsleistung charakterisiert. Im Provisionsmodell können Aktivleistungen andere Provisionssätze zugewiesen werden als Passiv- und Hausbesuchsleistungen.

Jeder Anwendung kann eine Mindestdauer zugeordnet werden.

Jede Anwendung wird durch einen Status der Gültigkeit charakterisiert. Ungültige Anwendungen verbleiben in der Tarifgruppe, werden aber in Listenfeldern nicht mehr angezeigt.

2.4 Funktionen der Tarifgruppe

2.4.1 Neuanlegen

Im Menü Datei -> Neu -> Neue Tarifgruppe erzeugen kann man eine neue Tarifgruppe von Grund auf neu erstellen. Zu diesem Zweck wird ein Auswahlformular mit Tariftypen angezeigt. Der Benutzer wählt denjenigen Tariftyp aus, zu dem er ein neues Preissystem anlegen möchte.

Die folgende Abbildung zeigt den Inhalt des Listenfeldes:




[Abb. 1509-02]: Auswählen eines Tariftypen

Nach der Festlegung auf einen Tariftyp wird ein neuer Schlüssel für die Tarifgruppe erzeugt. In unserem Beispiel handelt es sich um den Schlüssel 1003-TG. Dabei steht die Abkürzung TG für Tarifgruppe. Wenn diese neue Tarifgruppe für Mandant M=3 angelegt worden ist, lautet der Schlüssel 3/1003-TG.

Der Bediener tippt anschließend alle Anwendungen für diese neue Tarifgruppe ein.

2.4.2 Duplizieren

Als Alternative steht die Funktion des Duplizierens zur Verfügung. 

Hinweis: Bevor man mit dem Duplizieren beginnt, muss der aktive Datensatz auf diejenige Tarifgruppe zeigen, die man duplizieren möchte, die also als Quell-Tarifgruppe verwendet werden soll. Der breite blaue Balken definiert den aktiven Datensatz in der Tabelle und damit die Quelle.

Erst dann, wenn die Quell-Tarifgruppe festgelegt worden ist, wählt man diesen Menüpunkt aus:

Datei -> Neu -> Tarifgruppe durch Duplizieren erzeugen

Im ersten Schritt fragt PraxiFix ab, für welchen Mandanten die neue Tarifgruppe erzeugt werden soll. Damit besteht die Möglichkeit, über Mandantengrenzen hinweg einen vorhandenen Tarif wiederzuverwenden und anschließend nur noch zu modifizieren. Meistens wird man jedoch Tarifgruppen innerhalb eines Mandanten duplizieren.

Im zweiten Schritt fragt PraxiFix einen Tariftyp ab. Das geschieht genau so wie in der obigen Abbildung. Damit besteht die Möglichkeit, einen brauchbaren Tarif als Anfangstarif zu nutzen und ihn einem anderen Tariftyp zuzuordnen. 

Danach wird automatisch Dupliziert. Es erscheint dieser Hinweis:



[Abb. 1509-03]: neue Tarifgruppe angelegt

In der Tabelle des Moduls wurde unterhalb der vorhandenen Tarifgruppe mit dem Schlüssel 3/1003-TG der neue Schlüssel 3/1004-TG angelegt. Sämtliche Anwendungen mit allen Attributen sind unter dem neuen Tarifgruppenschlüssel vorhanden. Diesen Sachverhalt zeigt die nächste Abbildung.

Grund für das Duplizieren der alten Preisliste ist das Anlegen einer neuen Preisliste, die den UNI-Tarif von 2025 im Jahr 2026 ablöst.



[Abb. 1509-04]: Neue Tarifgruppe in der Tabelle angezeigt

Der blaue Balken zeigt auf die duplizierte UNI-Preisliste, die ab 01.06.2026 ihre Gültigkeit erhält.

2.4.3 Vom Hersteller importieren

Der Hersteller von PraxiFix liefert komplette Preislisten für die verschiedenen Berufsgruppen aus. 

Jeder Neukunde hat die Möglichkeit, einen kompletten Tarif als Anfangskonfiguration zu importieren. 

Zu diesem Zweck rufen Sie das folgende Menü auf:

Datei -> Importieren -> Mitgelieferte Herstellerpreislisten

Anschließend sieht man die folgende Tabelle. Sie zeigt in der Auswahl diverse KG-Preislisten aus der Vergangenheit. An den Heilmittelpositionsnummern änderte sich über Jahre fast nichts. Einzelne Positionsnummern fielen weg, einige Neue kamen hinzu. Nur die zugeordneten Preise und die Zuzahlungsbeträge ändern sich. 

Manchmal werden komplette Anwendungen gelöscht wie die Kombinationspackung D2 in der Krankengymnastik. Und es kommen wenige neue Anwendungen hinzu, aber eine Preisliste aus dem Jahr 2021 ist im Jahr 2025 immer noch ein guter Ausgangspunkt für die eigene Arbeit.



[Abb. 1509-05]: Tarifgruppe vom Hersteller importieren

3. Druckfunktionen

Meistens werden neue Preislisten im Gesundheitswesen als PDF-Dateien zum Herunterladen angeboten oder als Papierbögen verschickt. Diese Listen sind meistens in aufsteigender Ordnung nach den Positionsnummern sortiert. Wenn Sie mit der Aktualisierung Ihrer Preislisten in PraxiFix fertig sind, möchten Sie wahrscheinlich einen Ausdruck erstellen und dann zwei Papiere nebeneinander legen, um Schritt für Schritt Preise und Zuzahlungen zu vergleichen.

Zu diesem Zweck stellt Ihnen PraxiFix zwei Druckformate zur Verfügung:

  • Eine Gesamtinformation sortiert nach Anwendungen
  • Eine Gesamtinformation sortiert nach Positionsnummern.

Wir zeigen in der folgenden Abbildung Inhalte aus der obigen Tarifgruppe 3/1003-TG in sortierter Form nach Positionsnummern:



[Abb. 1509-06]: Tarifgruppe mit allen Anwendungen ausdrucken

Nebenmodul: Tarifgruppen


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